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Roland Wehl, der Gründer und Geschäftsführer der AMS Gruppe, führt aus: Rent-Sharing ist besonders interessant bei betrieblichen Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden. Betrieb und Mitarbeiter teilen sich die Autokosten, indem sie einander ergänzende Mietzeitkontingente in Anspruch nehmen. Das Unternehmen mietet während der Geschäftszeit, der Mitarbeiter jeweils abends und an den Wochenenden. Die voneinander getrennten Mietverträge mit unterschiedlichen, sich nicht überschneidenden Mietzeiten gewährleisten, dass die betrieblichen Mieten nach §4 Abs.4 EStG zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden; es ist kein qeldwerter Vorteil zu versteuern, da der Mitarbeiter das Fahrzeug privat ausschließlich in den von ihm gesondert gezahlten Mietzeiten nutzt.
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